Check-Up nur noch alle 3 Jahre - Nutzen Sie den Hausarztvertrag!

Von Politik und Krankenkassen wurde zusammen entschieden, dass der Ihnen bekannten Check-Up nur noch alle drei Jahre angeboten werden darf. 

 

Auch hier punktet wieder der Hausarztvertrag, den die meisten unserer Patienten bereits nutzen. Wir können hier Check-Ups alle 2 Jahre anbieten, in der LKK sogar jährlich und mit kostenfreier Vorsorgesonographie. 

 

Ein mal mehr haben sich die Rahmenbedingungen für Hausärzte und Patienten OHNE Hausarztvertrag verschlechtert. Daher: Wenn Sie es noch nicht getan haben, schreiben Sie sich ein! 

 

Im Originaltext lautet die Regelung: 

 

 

"Seit 1. April 2019 nur noch alle drei Jahre Anspruch auf "Check-up 35"

Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres nur noch alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Wurde bzw. wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren keine Gesundheitsuntersuchung möglich.

Bei Patienten, die Ihre Praxis ab dem 1. April 2019 zur Gesundheitsuntersuchung aufsuchen, darf diese somit nicht durchgeführt und abgerechnet werden, wenn die letzte Gesundheitsuntersuchung erst in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren erfolgt ist."